Allgemeine Geschäftbedingungen
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Bildarchiv & Redaktionsbüro Peter Himmelhuber durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Bildarchiv & Redaktionsbüro Peter Himmelhuber durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass das Bildarchiv & Redaktionsbüro Peter Himmelhuber diese schriftlich anerkennt.
2. Bildmaterial
Die Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäss, vertragsgemäss und wie verzeichnet zugegangen.
3. Nutzungsrechte
Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck. Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Bildarchivs & Redaktionsbüro Peter Himmelhuber. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Der Kunde ist verpflichtet, bei jeder redaktionellen Nutzung einen Urhebervermerk in einer Weise anzubringen, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild besteht.
4. Honorare
Das vereinbarte Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Das Honorar ist spätestens binnen 3 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen.
5. Salvatorische Klausel
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende, wirksame Bestimmung zu ersetzen.
6. Schlussbestimmungen
Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Regensburg.